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Meldung vom 01.03.2010

 

Novellierte Landesbauordnung tritt in Kraft

Wirtschaftsminister Ernst Pfister: „Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren soll Bauen schneller und billiger machen“

Durch vereinfachte Verfahren und weniger Vorgaben das Bauen zu erleichtern und zu verbilligen war Hauptziel einer umfassenden Änderung der Landesbauordnung. Nachdem der Landtag die novellierte Landesbauordnung Anfang November 2009 beschlossen hat, tritt sie heute (1. März 2010) in Kraft. „In vielen Fällen wird der Bauherr nun schneller und billiger zu seiner Baugenehmigung kommen“, erklärte Wirtschaftsminister Ernst Pfister heute in Stuttgart. Dazu seien baurechtliche Verfahren gestrafft und durch Verkürzung der Fristen beschleunigt sowie entbehrliche gesetzliche Anforderungen gestrichen worden.

„Wichtigste Neuerung ist die Einführung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, bei dem gegenüber dem üblichen Baugenehmigungsverfahren der Umfang der Prüfungen erheblich reduziert wurde“, so der Minister. Mit Ausnahme des streitträchtigen Abstandflächenrechts würden hier sämtliche Vorschriften des Bauordnungsrechts nicht mehr geprüft. Das vereinfachte Verfahren soll vor allem bei Wohngebäuden und kleineren sonstigen Gebäuden angewandt werden. Möchte ein Bauherr jedoch weiterhin die Rechtmäßigkeit seines Bauvorhabens umfassend überprüfen lassen, kann er auch das normale Baugenehmigungsverfahren wählen.

Zudem wird der Anwendungsbereich des so genannten Kenntnisgabeverfahrens ausgedehnt. Dieses erfordert im Bereich qualifizierter Bebauungspläne nur eine Anzeige des Bauvorhabens und wird zukünftig auch auf kleinere Gebäude Anwendung finden, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen. „Von beiden Maßnahmen erwarten wir uns eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung. Andere Länder haben mit diesen Verfahren sehr gute Erfahrungen gemacht“, so Ernst Pfister.

Die neue Landesbauordnung enthält darüber hinaus kürzere Fristen im Baugenehmigungsverfahren sowie die Möglichkeit einer frühzeitigen Einbindung auch der Nachbarn, deren Grundstücke nicht angrenzen, um Verzögerungen durch spätere Einwände auszuschließen. Eine weitere Beschleunigung für den Bauherrn wird zudem dadurch erreicht, dass die Zahl verfahrensfreier Vorhaben erweitert wird.

„In der neuen Landesbauordnung wurden nicht zuletzt auch die Regelungen über Aufenthaltsräume, Wohnungen und Gemeinschaftsanlagen maßvoll entschlackt. Das Abstandsflächenrecht ist nun deutlich gestrafft und insbesondere durch die Streichung der nicht nachbarschützenden Abstandsflächen vereinfacht“, erklärte der Minister.

Weitere Informationen zur Landesbauordnung

Gleichzeitig mit der novellierten Landesbauordnung treten zum 1. März auch die neue Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) und die geänderte Verfahrensverordnung (LBOVVO) in Kraft. Alle genannten Vorschriften sind auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums verfügbar. Dort können auch die neuen Vordrucke für die einzelnen baurechtlichen Verfahren abgerufen werden. Die bisherigen Vordrucke können bis Ende des Jahres weiterverwendet werden, soweit sie den künftigen überwiegend entsprechen oder angepasst werden können.

Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 

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