Ingenieurkammer Saarland
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Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer des Saarlandes

Planungsmaßnahme Beratender Ingenieure
Gemäß § 37 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SAIG gibt sich die Saarländische Ingenieurkammer nachfolgende Fortbildungsordnung

Präambel

Die nachfolgende Fortbildungsordnung dient der Erhaltung von Qualifikationen und Leistungsfähigkeit der Mitglieder.

 

§ 1 Fortbildungspflicht

(1) Jedes Kammermitglied ist verpflichtet sich fortzubilden.

(2) Dies gilt nicht, wenn das Kammermitglied

  1. nicht mehr berufstätig ist,
  2. berufsunfähig ist.
     

§ 2 Fortbildungszeitraum

Fortbildungszeitraum ist das Kalenderjahr
 

§ 3 Fortbildungsumfang

(1) In zwei aufeinander folgenden Fortbildungszeiträumen sind insgesamt 16 Fortbildungspunkte zu erwerben.

(2) Die Fortbildungspunkte werden wie folgt verteilt:

  1. Ganztägige Veranstaltung: 8 Punkte
  2. 4-stündige Veranstaltungen: 4 Punkte
  3. 2-stündige Veranstaltungen: 2 Punkte
     

§ 4 Fortbildungsveranstaltungen

(1) Die Mitglieder wählen die Fortbildungsthemen aus dem beigefügten Anhang entsprechend ihren beruflichen Aufgaben aus.

(2) Geeignete Veranstaltungen zur Fortbildung sind:

  1. Seminare
  2. E-Learning Seminare
  3. Lehrgänge
  4. Workshops
  5. Kongresse
  6. Tagungen
  7. Exkursionen / Baustellenbesuche (durch fachliche Führungen der in § 5 genannten anerkannten Veranstalter)
     

§ 5 Fortbildungsveranstalter

(1) Die Eignung des Veranstalters zur Durchführung der Fortbildung wird unterstellt, wenn es sich dabei um

  1. andere Ingenieur- oder Architektenkammern,
  2. Hochschulen,
  3. Veranstalter, deren Hauptziel es ist, Fortbildungen anzubieten und deren Veranstaltungen produktneutral durchgeführt werden, handelt.

(2) Die Eignung anderer Veranstalter hängt von der Genehmigung durch den Vorstand der Ingenieurkammer des Saarlandes ab.

(3) Für die Genehmigung kann eine am Arbeitsaufwand orientierte Gebühr erhoben werden.
 

§ 6 Fortbildungsnachweis

(1) Die Selbstanzeige und Veröffentlichung zur Weiterbildung erfolgt ohne Aufforderung durch das Mitglied selbst, bis spätestens 1. März des Folgejahres nachweislich gegenüber der Ingenieurkammer des Saarlandes.

(2) Die Ingenieurkammer des Saarlandes schafft die dazu notwendigen erforderlichen Voraussetzungen auf der Homepage der Kammer. Die Ingenieurkammer des Saarlandes behält sich das Recht vor, nach dem Stichprobenprinzip Kontrollen bezüglich der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen.

(3) Der Weiterbildungsnachweis muss enthalten Datum, Veranstalter, Thema, Referent und Anzahl der Stunden.

(4) Der Nachweis kann auch durch Vorlage der Teilnahmebestätigung an die Kammer erfolgen.

(5) Die Nachweise werden auf Wunsch auf der Homepage veröffentlicht.
 

§ 7 Fortbildungsversäumnisse

(1) Hat ein Mitglied der Ingenieurkammer die erforderliche Anzahl von nachzuweisenden Weiterbildungseinheiten nicht erlangt oder nicht nachgewiesen, so kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

(2) Ein Verstoß gegen die Fortbildungs- oder die Nachweispflicht stellt eine Verletzung einer Berufspflicht dar. In diesen Fällen werden Maßnahmen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SAIG (Rüge des Vorstands) und im Wiederholungsfall nach § 46 SAIG (berufsgerichtliches Verfahren) eingeleitet.
 

§ 8 Inkrafttreten

Die Fortbildungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

Anhang: Themen der Fortbildungsveranstaltungen

Teil A: Allgemeine Themen

1   Allgemeine Technik

  • Bauen im Bestand
  • Bauschäden
  • Baustofftechnologie
  • Sachverständigenwesen

2   Recht

  • Arbeitsrecht
  • Europäisches Recht
  • Honorarrecht
  • Öffentliches Bau-, Planungs- oder Umweltrecht
  • Privates Baurecht
  • Vergaberecht
  • Vertragsrecht

3   Büromanagement

  • Bürogründung und Büroübergabe
  • Büroführung
  • Betriebswirtschaft
  • Marketing
  • EDV-Datenaustausch
  • Rhetorik
  • Moderation

4   Projektmanagement

  • Projektsteuerung
  • Kostenplanung
  • Terminplanung
  • Projektentwicklung
  • Bauwirtschaft
  • Objektüberwachung
  • Facility Management
  • Kalkulation
  • Abrechnung
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutzmanagement
  • Betriebssicherheit

 

Teil B: Besondere Themen

Die Aufstellung gibt einen Überblick über Schwerpunkte der Fachgebiete ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Bauleitung

  • Baurecht
  • Ausschreibung
  • Vergabe
  • Kalkulation
  • Qualitätssicherung
  • Arbeitssicherheit
  • Umweltschutz
  • Entsorgung
  • Gerätewesen
  • Bauschäden
  • Kosten- und Terminplanung
  • Bauen im Bestand
  • SIGEKO
  • Bauüberwachung
  • Bauabrechnung

Bauphysik

  • Energieberatung
  • Wärmeschutz
  • Feuchteschutz
  • Schallschutz
  • Akustik
  • Bauen im Bestand

Brandschutz

  • Bauordnungsrecht
  • Bauen im Bestand
  • Brandschutzkonzepte
  • Abwehrender Brandschutz
  • Sonderbauverordnungen

Geotechnik

  • Erd- und Grundbau
  • Boden- und Felsmechanik
  • Altlasten
  • Hochwasserschutz
  • Grundwasserplanung

Objektplanung Gebäude (für Bauvorlageberechtigte)

  • Planung und Gestaltung
  • Planungs- und Bauordnungsrecht
  • Barrierefreies Bauen
  • Bauen im Bestand
  • Denkmalschutz
  • Brandschutz
  • Schallschutz
  • Wärmeschutz
  • Feuchteschutz
  • Bauüberwachung
  • Bauleitung

Objektplanung Ingenieurbauwerke

  • Planungsrecht
  • Ausschreibung
  • Vergabe
  • Geotechnik
  • Gestaltung von Bauwerken
  • Finanzierung, Kostenplanung
  • Bauüberwachung
  • Bauleitung

Sachverständige

  • Sachgebiet der öffentlichen Bestellung und Vereidigung

Stadt-, Regional- und Umweltplanung

  • Regional- und Raumordnungsplanung
  • Stadtplanung und Bauleitplanung
  • Dorferneuerung/Stadtumbau
  • Landschafts-, Grünordnungs- und Freianlagenplanung
  • Umweltplanung
  • Ausschreibung

Technische Ausrüstung

  • Energieplanung
  • Heizung
  • Lüftung
  • Ver- und Entsorgungstechnik
  • Sanitär
  • Medien
  • Elektrotechnik
  • Lichttechnik
  • Bauen im Bestand

Tragwerksplanung

  • Baustatik
  • Baustofflehre
  • Massivbau, Holzbau, Metallbau
  • Bauen mit Glas
  • Geotechnik
  • Bauen mit Kunststoffen
  • Statisch Konstruktiver Brandschutz
  • Einwirkungen auf Bauwerke
  • Bauen im Bestand
  • Denkmalschutz

Verkehrswesen

  • Planungsrecht
  • Umweltrecht
  • Schallimmissionsschutz
  • Ausschreibung
  • Vergabe
  • Kostenplanung
  • Verkehrslenkung

Vermessungswesen

  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht
  • Privates Baurecht, Nachbarschaftsrecht
  • Wertermittlung
  • Bodenordnung
  • Ingenieurvermessung
  • Geografische Informationssysteme/Geodatenmanagement (GIS, CADFM)
  • Büromanagement, Haftungs- und Versicherungsrecht
  • Facility Management
  • Leistungsmerkmale und Honorarrecht

Wasser- und Siedlungswasserwirtschaft

  • See- und Binnenwasserbau
  • Umwelttechnik
  • Landwirtschaftlicher Wasserbau
  • Ver- und Entsorgung

 

 
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