Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer des Saarlandes

Gemäß § 37 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SAIG gibt sich die
Saarländische Ingenieurkammer nachfolgende Fortbildungsordnung
Präambel
Die nachfolgende Fortbildungsordnung dient der Erhaltung von
Qualifikationen und Leistungsfähigkeit der Mitglieder.
§ 1 Fortbildungspflicht
(1) Jedes Kammermitglied ist verpflichtet sich fortzubilden.
(2) Dies gilt nicht, wenn das Kammermitglied
- nicht mehr berufstätig ist,
- berufsunfähig ist.
§ 2 Fortbildungszeitraum
Fortbildungszeitraum ist das Kalenderjahr
§ 3 Fortbildungsumfang
(1) In zwei aufeinander folgenden Fortbildungszeiträumen sind insgesamt
16 Fortbildungspunkte zu erwerben.
(2) Die Fortbildungspunkte werden wie folgt verteilt:
- Ganztägige Veranstaltung: 8 Punkte
- 4-stündige Veranstaltungen: 4 Punkte
- 2-stündige Veranstaltungen: 2 Punkte
§ 4 Fortbildungsveranstaltungen
(1) Die Mitglieder wählen die Fortbildungsthemen aus dem beigefügten
Anhang entsprechend ihren beruflichen Aufgaben
aus.
(2) Geeignete Veranstaltungen zur Fortbildung sind:
- Seminare
- E-Learning Seminare
- Lehrgänge
- Workshops
- Kongresse
- Tagungen
- Exkursionen / Baustellenbesuche (durch fachliche Führungen der in
§ 5 genannten anerkannten Veranstalter)
§ 5 Fortbildungsveranstalter
(1) Die Eignung des Veranstalters zur Durchführung der Fortbildung wird
unterstellt, wenn es sich dabei um
- andere Ingenieur- oder Architektenkammern,
- Hochschulen,
- Veranstalter, deren Hauptziel es ist, Fortbildungen anzubieten und
deren Veranstaltungen produktneutral durchgeführt werden, handelt.
(2) Die Eignung anderer Veranstalter hängt von der Genehmigung durch den
Vorstand der Ingenieurkammer des Saarlandes ab.
(3) Für die Genehmigung kann eine am Arbeitsaufwand orientierte Gebühr
erhoben werden.
§ 6 Fortbildungsnachweis
(1) Die Selbstanzeige und Veröffentlichung zur Weiterbildung erfolgt
ohne Aufforderung durch das Mitglied selbst, bis spätestens 1. März des
Folgejahres nachweislich gegenüber der Ingenieurkammer des Saarlandes.
(2) Die Ingenieurkammer des Saarlandes schafft die dazu notwendigen
erforderlichen Voraussetzungen auf der Homepage der Kammer. Die
Ingenieurkammer des Saarlandes behält sich das Recht vor, nach dem
Stichprobenprinzip Kontrollen bezüglich der Teilnahme an
Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen.
(3) Der Weiterbildungsnachweis muss enthalten Datum, Veranstalter,
Thema, Referent und Anzahl der Stunden.
(4) Der Nachweis kann auch durch Vorlage der Teilnahmebestätigung an die
Kammer erfolgen.
(5) Die Nachweise werden auf Wunsch auf der Homepage veröffentlicht.
§ 7 Fortbildungsversäumnisse
(1) Hat ein Mitglied der Ingenieurkammer die erforderliche Anzahl von
nachzuweisenden Weiterbildungseinheiten nicht erlangt oder nicht
nachgewiesen, so kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ein
entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
(2) Ein Verstoß gegen die Fortbildungs- oder die Nachweispflicht stellt
eine Verletzung einer Berufspflicht dar. In diesen Fällen werden
Maßnahmen nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SAIG (Rüge des Vorstands) und im
Wiederholungsfall nach § 46 SAIG (berufsgerichtliches Verfahren)
eingeleitet.
§ 8 Inkrafttreten
Die Fortbildungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Anhang: Themen der Fortbildungsveranstaltungen
Teil A: Allgemeine Themen
1 Allgemeine Technik
- Bauen im Bestand
- Bauschäden
- Baustofftechnologie
- Sachverständigenwesen
2 Recht
- Arbeitsrecht
- Europäisches Recht
- Honorarrecht
- Öffentliches Bau-, Planungs- oder Umweltrecht
- Privates Baurecht
- Vergaberecht
- Vertragsrecht
3 Büromanagement
- Bürogründung und Büroübergabe
- Büroführung
- Betriebswirtschaft
- Marketing
- EDV-Datenaustausch
- Rhetorik
- Moderation
4 Projektmanagement
- Projektsteuerung
- Kostenplanung
- Terminplanung
- Projektentwicklung
- Bauwirtschaft
- Objektüberwachung
- Facility Management
- Kalkulation
- Abrechnung
- Qualitätsmanagement
- Arbeitsschutzmanagement
- Betriebssicherheit
Teil B: Besondere Themen
Die Aufstellung gibt einen Überblick über Schwerpunkte der Fachgebiete
ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Bauleitung
- Baurecht
- Ausschreibung
- Vergabe
- Kalkulation
- Qualitätssicherung
- Arbeitssicherheit
- Umweltschutz
- Entsorgung
- Gerätewesen
- Bauschäden
- Kosten- und Terminplanung
- Bauen im Bestand
- SIGEKO
- Bauüberwachung
- Bauabrechnung
Bauphysik
- Energieberatung
- Wärmeschutz
- Feuchteschutz
- Schallschutz
- Akustik
- Bauen im Bestand
Brandschutz
- Bauordnungsrecht
- Bauen im Bestand
- Brandschutzkonzepte
- Abwehrender Brandschutz
- Sonderbauverordnungen
Geotechnik
- Erd- und Grundbau
- Boden- und Felsmechanik
- Altlasten
- Hochwasserschutz
- Grundwasserplanung
Objektplanung Gebäude (für Bauvorlageberechtigte)
- Planung und Gestaltung
- Planungs- und Bauordnungsrecht
- Barrierefreies Bauen
- Bauen im Bestand
- Denkmalschutz
- Brandschutz
- Schallschutz
- Wärmeschutz
- Feuchteschutz
- Bauüberwachung
- Bauleitung
Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Planungsrecht
- Ausschreibung
- Vergabe
- Geotechnik
- Gestaltung von Bauwerken
- Finanzierung, Kostenplanung
- Bauüberwachung
- Bauleitung
Sachverständige
- Sachgebiet der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
Stadt-, Regional- und Umweltplanung
- Regional- und Raumordnungsplanung
- Stadtplanung und Bauleitplanung
- Dorferneuerung/Stadtumbau
- Landschafts-, Grünordnungs- und Freianlagenplanung
- Umweltplanung
- Ausschreibung
Technische Ausrüstung
- Energieplanung
- Heizung
- Lüftung
- Ver- und Entsorgungstechnik
- Sanitär
- Medien
- Elektrotechnik
- Lichttechnik
- Bauen im Bestand
Tragwerksplanung
- Baustatik
- Baustofflehre
- Massivbau, Holzbau, Metallbau
- Bauen mit Glas
- Geotechnik
- Bauen mit Kunststoffen
- Statisch Konstruktiver Brandschutz
- Einwirkungen auf Bauwerke
- Bauen im Bestand
- Denkmalschutz
Verkehrswesen
- Planungsrecht
- Umweltrecht
- Schallimmissionsschutz
- Ausschreibung
- Vergabe
- Kostenplanung
- Verkehrslenkung
Vermessungswesen
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht
- Privates Baurecht, Nachbarschaftsrecht
- Wertermittlung
- Bodenordnung
- Ingenieurvermessung
- Geografische Informationssysteme/Geodatenmanagement (GIS, CADFM)
- Büromanagement, Haftungs- und Versicherungsrecht
- Facility Management
- Leistungsmerkmale und Honorarrecht
Wasser- und Siedlungswasserwirtschaft
- See- und Binnenwasserbau
- Umwelttechnik
- Landwirtschaftlicher Wasserbau
- Ver- und Entsorgung
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