Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die von der
Mitgliederversammlung am 31. Mai 2006 für eine Amtszeit von fünf Jahren
gewählt werden.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer nach Maßgabe der Satzung.
Der Präsident, im Verhinderungsfalle der Vizepräsident, vertritt die
Kammer gerichtlich und außergerichtlich.